Der Bundesrat hat am 23. September 2016 den geplanten Verbesserungen beim Breitbandausbau [Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)] zugestimmt. Änderungen gegenüber der Fassung, die der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedet hat, hat es nicht mehr gegeben. Durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz soll der Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze nachhaltig beschleunigt und die Kosten gesenkt werden. So können in Zukunft zum Beispiel bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwegen zugleich Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden.
Netzbetreiber haben künftig Ansprüche auf Mit-Nutzung vorhandener, passiver Netzinfrastrukturen und erhalten verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. „Passive Netzinfrastrukturen” umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle, ausdrücklich auch „physische Infrastrukturen zur Abwasserbehandlung und -entsorgung sowie die Kanalisationssysteme”. Die Bundesnetzagentur nimmt künftig die Aufgaben einer zentralen Informations- und Streitbeilegungsstelle wahr.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll weitgehend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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