Die Betreiber kritischer Infrastrukturen in der Wasserwirtschaft müssen bis zum 3. November 2016 gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Kontaktstelle benennen. Sicherzustellen ist, dass die Betreiber über diese Kontaktstelle jederzeit erreichbar sind. Was kritische Infrastrukturen sind, steht in Anhang 2 der Verordnung des Bundeinnenministeriums zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV): Kanalisationen, an die mehr als 500 000 Einwohner angeschlossen sind, Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von über 500 000 Einwohnerwerten sowie Leitzentralen mit Ausbaugrößen der gesteuerten/überwachten Anlagen für über 500 000 Einwohnerwerte. Für die Trinkwasserversorgung sind andere Schwellenwerte festgelegt. Eine weitere Frist läuft ebenfalls: Die von der Verordnung betroffenen Betreiber müssen dem BSI gegenüber innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachweisen. Die zur Registrierung der Kontaktstelle notwendigen Formulare sowie den Zugang zum Melde- und Informationsportal findet man im Internet:
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