Das „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie” ist veröffentlicht worden: Bundesgesetzblatt I, Nr. 40 vom 11. August 2016, S. 1972-1975. Das Gesetz tritt am 11. Februar 2017 in Kraft. Das Regelungspaket zum Fracking besteht aus zwei weiteren Teilen: Das „Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen” wurde ebenfalls im Bundesgesetzblatt I, Nr. 40 vom 11. August 2016 veröffentlicht (S. 1962-1965). Dieses Gesetz ist direkt nach der Verkündigung in Kraft getreten. Die „Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen” wurde am 5. August veröffentlicht und ist ebenfalls direkt in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, Nr. 39, S. 1957-1959).
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