Ende Januar 2013 wurde das Wasserhaushaltsgesetz geändert (Bundesgesetzblatt I, Nr. 3 vom 28. Januar 2013, S. 98). Neu eingefügt wurde ein § 62a, der die Erarbeitung eines nationalen Aktionsprogramms zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen, gemeint sind besonders landwirtschaftliche Anlagen, vorsieht. Außerdem wurde § 72 „Hochwasser“ neu gefasst. Die §§ 74 und 76, in denen es ebenfalls um Hochwasser geht, wurden geändert; nun werden auch „Gebiete, in denen Überschwemmungen aus Grundwasser stammen“, einbezogen.
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