Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. In einer am 1. Februar 2013 gefassten Entschließung [Bundesrats-Drucksache 754/12 (B)] fordert er die Bundesregierung auf, kurzfristig die entsprechenden Rechtsänderungen vorzulegen. Die Länder lehnen insbesondere den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen zudem vor Gefahren für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.
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