EU-Binnenmarktausschuss: Wasserwirtschaft nicht von Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausnehmen
Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat am 24. Januar 2013 grundsätzlich dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen europaweit einheitliche Vergaberegelungen zu schaffen. Trotz des Engagements deutscher Abgeordneter konnten nur punktuelle Verbesserungen für die kommunalwirtschaftlichen Strukturen in Deutschland entschieden werden. Der in Europa angelegte grundsätzliche Konflikt zwischen der Durchsetzung von Wettbewerbsstrukturen auch in den Kernbereichen kommunaler Daseinsvorsorge, zum Beispiel der Trinkwasserversorgung, und der Achtung bewährter kommunaler und bürgernaher Organisationstrukturen in den Mitgliedstaaten durch Brüssel (Subsidiaritätsgedanken), wurde erneut eindeutig zu Gunsten des reinen Wettbewerbsgedankens entschieden. Bestehende Verträge sollen von der Regelung allerdings unberührt bleiben. Für Wasserversorger mit privater Beteiligung gibt es eine Übergangsregelung beim Neuabschluss von Konzessionen bis 2020. Für Wasserversorger mit einer alleinigen Beteiligung der öffentlichen Hand soll die Anwendung der Richtlinie ausgeschlossen werden.
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