Baden-Württemberg: Novelle des Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 15. Januar 2013 die Novelle des Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit dem Gesetz werde, so die Regierung, die Landesgesetzgebung an die Gesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz) angepasst. Einerseits würden bewährte Regelungen aus dem bisherigen Gesetz beibehalten, andererseits gebe es an zahlreichen Stellen Vereinfachungen und Entlastungen. Außerdem würden wesentliche Ziele der Koalition in den Bereichen Hochwasserschutz, Gewässerökologie und Klimaschutz ins Wasserrecht aufgenommen. Insbesondere neue Regelungen zum Gewässerschutz, zur Schutzfunktion des Gewässerrandstreifens, zu Wasserkraft und Geothermie sowie zur Verwendung des Wasserentnahmeentgelts seien in die Novelle eingeflossen. Die grün-rote Koalition hat sich darauf verständigt, das Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt künftig zweckgebunden für den Gewässerschutz zu verwenden. Auch soll der Schutz vor Hochwassergefahren damit langfristig auf eine sichere finanzielle Basis gestellt werden. Weitere wichtige Neuregelungen zum Gewässer- und Hochwasserschutz seien die Konkretisierung der Prüfpflicht privater Abwasserkanäle sowie die Ausweitung der Schutzzonen am Gewässerrand, der Gewässerrandstreifen.
Betreiber privater Grundstücksentwässerungsanlagen müssten ihre Anlagen ohnehin aufgrund bundesgesetzlicher Regelung selbst überprüfen, so der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller. Das neue Wassergesetz des Landes regele jetzt die Einzelheiten. Dabei beschränke das Land die Pflicht zunächst auf Bereiche, die besonders durch Verunreinigungen aus undichten Kanälen gefährdet seien und damit auf Wasser- und Heilquellenschutzgebiete.
Der bisher verbindliche Schutzstreifen von 10 Metern im Außenbereich (die Bundesregelung sieht nur 5 m vor) werde beibehalten, erklärte Untersteller. Im dichter besiedelten Innenbereich solle dazu künftig ein 5 m Streifen gelten. Der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in diesem Streifen werde verboten, die Umwandlung von Ackerland in Grünland mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018 vorgeschrieben.
Mit Bezug auf die erneuerbaren Energien nannten Ministerpräsident Wilfried Kretschmann und Minister Untersteller die Neuregelungen im Wassergesetz zur Wasserkraft und zur Geothermie: „Bei der Wasserkraft gibt es künftig ein klares Bekenntnis zum ökologisch verträglichen Ausbau und ein klares Gebot zur effizienten Nutzung dieser Form der Energiegewinnung entsprechend dem Stand der Technik.“ Die Regelungen zur Geothermie verbesserten den Schutz des Grundwassers und der Anwohner vor Bohrschäden. Sie umfassten im Wesentlichen die vom Umweltministerium im Herbst 2011 erlassenen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei oberflächennahen Geothermiebohrungen, wie zum Beispiel die verschuldensunabhängige Versicherung und die Überwachung solcher Bohrungen. Grundsätzlich werde mit dem neuen Wasserrecht jede Bohrung und Grabung, die in das Grundwasser eingreift, erlaubnispflichtig.
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