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Mecklenburg-Vorpommern: Studien bereiten Landes-Strategie für Klärschlammentsorgung vor

In Mecklenburg-Vorpommern stellten das Land, der Bund und die EU von 1991 bis 2011 insgesamt rund 872 Millionen Euro an Zuwendungen für die Abwasserbeseitigung zur Verfügung und förderten damit insgesamt ca. 2,3 Milliarden Euro an Investitionen in diesem Bereich. Von den ausgereichten Fördermitteln fließen seit 1996 zwischen 80 und 90 Prozent in Kanalbaumaßnahmen. In diesem Jahr sollen die zentrale und die dezentrale Abwasserbeseitigung auf einen den Regeln der Technik entsprechenden Stand gebracht werden. Das kündigte das Landesumweltministerium am 10. Januar 2013 an. In Sachen Abwasserbeseitigung würden in Mecklenburg-Vorpommern die Anforderungen aus der Kommunalabwasserrichtlinie der EU erfüllt. Ein Augenmerk legte Umweltminister Till Backhaus jetzt auf die zunehmende Umsetzung von Maßnahmen der Niederschlagswasserbewirtschaftung mit dem Ziel, kleinräumige Wasserkreisläufe zu schließen, um damit den natürlichen Verhältnissen näher zu kommen. Bei der Sicherung einer zukunftsfähigen Klärschlammentsorgung trotz sich verschärfender Umweltanforderungen will das Ministerium die Unternehmen unterstützen. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich gezielt mit den Fragen einer zukunftsfähigen Klärschlammbehandlung in Mecklenburg-Vorpommern auseinandersetzen wird. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen soll eine Studie des Wirtschaftsministeriums zur Klärschlammentsorgung im Land folgen. „Mit beiden Studien ist der Weg für eine landesweite und langfristig ausgerichtete Klärschlammentsorgungsstrategie für Mecklenburg-Vorpommern bereitet“, erläuterte der Umweltminister. „Da Klärschlamm auch ein Energieträger ist, gilt es für die Anlagenbetreiber dieses Energiepotential zukünftig stärker zu nutzen. Als den in der Regel größten kommunalen Stromverbrauchern und damit gleichzeitig größten kommunalen Einzelproduzenten an klimawirksamen Kohlendioxid kommt den Kläranlagen eine gesellschaftliche Vorbildverantwortung zu.“

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20130110_005

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