Das sächsische Wasserrecht wird geändert. Ziel ist, das Wasserrecht zu bereinigen und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) „vollumfänglich an das geänderte Bundesrecht“ anzupassen. Doppelregelungen zwischen SächsWG und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sollen gestrichen werden, und wo nötig sollen das WHG ergänzende und konkretisierende Regelungen eingeführt werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde am 6. Dezember 2012 in der umfangreichen, dreiteiligen Landtags-Drucksache 5/10658 vorgelegt.
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