Rheinland-Pfalz: Wasserentnahmeentgelt seit Jahresbeginn in Kraft
Seit Jahresbeginn erhebt Rheinland-Pfalz als nunmehr 13. Bundesland ein Wasserentnahmeentgelt, das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt ist zum ersten Januar in Kraft getreten. Das Wasserentnahmeentgelt gilt für die Entnahme aus Oberflächengewässern und aus Grundwasser und sieht folgende Staffelung vor: sechs Cent/m³ für die Entnahme aus Grundwasser, 2,4 Cent/m³ für die Entnahme aus Oberflächenwasser, 0,9 Cent/m³ für die Entnahme zur Kühlwassernutzung und zur Gewinnung oder Aufbereitung von Bodenschätzen sowie 0,5 Cent/m³ für Entnahmen zur Durchlaufkühlung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Aus dem Wasserentnahmeentgelt erwartet Rheinland-Pfalz ein jährliches Aufkommen von rund 20 Mio. €. Die Mittel sollen ausschließlich für wasserwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden.
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