UVP und Kleinkläranlagen: finanzielle Sanktionen gegen Irland verhängt
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat im Dezember 2012 gegen Irland finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier Urteile des Gerichtshofs im Umweltbereich verhängt. Nach Auffassung der europäischen Kommission hatte Irland zu hohe Grenzwerte bei Umweltverträglichkeitsprüfungen festgelegt. Deswegen wurde es jetzt zur Zahlung eines Pauschalbetrags von 1,5 Millionen Euro verurteilt (Az. C-279/11). Ebenso war die Kommission der Ansicht, dass Irland die Vorschriften der Abfallrichtlinie über die Entsorgung von häuslichen Abwässern im ländlichen Raum durch Klärgruben und sonstige individuelle Aufbereitungsanlagen nicht korrekt in sein nationales Recht umgesetzt hatte. Das Land wurde deswegen jetzt zur Zahlung eines Zwangsgelds von 12 000 Euro je Verspätungstag sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags von zwei Millionen Euro verurteilt (Az. C-374-11).
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