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Fracking: Bundesrat für mehr Umweltschutz

Der Bundesrat möchte mit einer neuen Verordnung die Umweltbelange und insbesondere den Grundwasserschutz bei Vorhaben zur unkonventionellen Gasgewinnung – zum Beispiel durch Fracking – stärker berücksichtigen und die Öffentlichkeit besser einbinden. Auch für die Testphase von Fracking-Vorhaben müsse es künftig eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung geben, auch wenn die geförderten Mengen unterhalb der derzeitigen Grenzwerte liegen, so der Bundesrat am 14. Dezember 2012. Der Verordnungsentwurf wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese muss entscheiden, ob sie die Verordnung in Kraft setzt. Zuvor, am 13. Dezember 2012, hatte die SPD-Fraktion im Bundestag verlangt, die Bundesregierung solle das Einbringen von umweltoxischen oder gesundheitsgefährdenden Substanzen zur Erschließung von unkonventionellem Erdgas ablehnen. Außerdem solle sie sich im Sinne eines Moratoriums dafür einsetzen, „dass keine Anträge, die Maßnahmen zur gewerblichen Erkundung, Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas mittels Fracking oder Fracking-Vorbereitungsmaßnahmen beinhalten, entschieden werden, bis Fracking-Methoden ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, die zu einer schädlichen Veränderung der Grund- und Trinkwasserbeschaffenheit oder der menschlichen Gesundheit führen, zur Verfügung stehen“, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag. In derselben Bundestagsitzung hatten Die Linken ein Verbot von Fracking und die Grünen ein Moratorium beim Fracking verlangt.

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20121214_003

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