Zweiter Arbeitsentwurf für Mantelverordnung liegt vor
In die Erstellung eines neuen Rechtsrahmens für den Grundwasser- und Bodenschutz kommt wieder Bewegung. Anfang Dezember hat das Bundesumweltministerium den zweiten Arbeitsentwurf für die geplante Mantelverordnung Grundwasser/Ersatzbaustoffe/Bodenschutz vorgelegt. Mit der Mantelverordnung möchte das Bundesumweltministerium ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen sowie für das Auf- und Einbringen von Materialien in den Boden erstellen. In der grundsätzlichen Konzeption unterscheidet sich der aktuelle Entwurf nicht wesentlich vom ersten Entwurf vom Jahresanfang 2011. Grundlage sind weiterhin Prüfwerte der in Artikel 1 MantelVO geregelten Grundwasserverordnung. Diese Prüfwerte sollen als Basis für die Ableitung von Materialwerten für Ersatzbaustoffe und für Materialien und Boden zur Verfüllung herangezogen werden. Sowohl die Prüfwerte als auch die Stoffauswahl sind gegenüber dem ersten Entwurf unverändert geblieben. Länder und Verbände können sich noch bis zum 8. Februar bezüglich des Entwurfs positionieren. Zudem plant das BMU zu dem Thema Mitte Februar eine Veranstaltung in Bonn.
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