Die von der EnBW Kraftwerke AG geplante Erweiterung des Pumpspeicherkraftwerks Forbach im Schwarzwald hat Ende November eine erste Hürde genommen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat im Raumordnungsverfahren grünes Licht gegeben, verbindliche Ziele der Raumordnung stehen dem geplanten Vorhaben laut dem Regierungspräsidium nicht entgegen. Diese Entscheidung hat aber keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Projektträger oder Einzelnen. Als Zulassungsverfahren sind weiterhin eine Planfeststellung sowie eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich, die Zuständigkeit hierfür liegt beim Landratsamt Rastatt. EnBW möchte in Forbach das vorhandene Rudolf-Fettweis-Werk zu einem Kraftwerksystem mit zwei unabhängigen Pumpspeicherkraftwerken erweitern. Vorgesehen ist der Bau eines Oberbeckens auf dem Seekopf, eines Kavernenwasserspeichers als Erweiterung des Ausgleichsbeckens und je eines Schachtkraftwerkes an der Schwarzenbachtalsperre und auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks.
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