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Änderung des Wettbewerbsrechts im Vermittlungsverfahren

Der Bundesrat hat am 23. November 2012 ein Gesetz, das die wettbewerblichen Rahmenbedingungen – insbesondere im Bereich der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen – modernisieren und optimieren soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die Länder wollen hierdurch unter anderem erreichen, dass in Bezug auf öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge keine kartellrechtliche Missbrauchskontrolle stattfindet. Der Bundesrat möchte auch klarstellen, dass die mit einer kommunalen Gebietsreform einhergehende Zusammenlegung von öffentlichen Einrichtungen und Betrieben nicht der kartellrechtlichen Fusionskontrolle unterliegt. Außerdem verlangt der Bundesrat unter anderem eine Klarstellung, dass es im Bereich der Wasserversorgung keine Durchleitungsansprüche anderer Unternehmen geben soll. Begründet wird dies mit hygienischen und technischen Gründen. Bund und Länder konnten sich am 12. Dezember 2012 nicht auf einen Kompromiss einigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat vertagte daher seine Beratungen auf Januar 2013.

Webcode

20121123_003

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