EU-Kommission fordert Italien auf, die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie zu verbessern
Gemäß dem EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten Hochwasserrisikobewertungen für ihre Flusseinzugsgebiete durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Kommission ist besorgt darüber, dass die italienischen Vorschriften zur Umsetzung der Hochwasserrichtlinie zu restriktiv sind, da sie offenbar Überschwemmungen ausschließen, die durch nichtmeteorologische Ereignisse (zum Beispiel Tsunami) oder den Ausfall von Infrastrukturen (zum Beispiel Deichbruch) ausgelöst werden. Die italienischen Behörden haben entsprechenden Änderungen zugestimmt. Trotz eines offiziellen Aufforderungsschreibens der Kommission im März 2012 besteht das Problem jedoch weiterhin. Daher übermittelte die Kommission im November 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Italien muss binnen zwei Monaten reagieren. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)