EU-Kommission fordert Italien zur Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Badegewässern auf
Das EU-Recht zu Badegewässern verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch, wenn es im Einzugsgebiet eines Gewässers zu grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Badegewässerqualität kommt. Die Europäische Kommission ist besorgt darüber, dass Italien diese Bestimmung nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. Italien erhielt daher im Januar 2012 ein offizielles Aufforderungsschreiben. Die Kommission übermittelte nun im November 2012 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens), da das italienische Recht bisher offensichtlich nicht geändert wurde. Italien muss binnen zwei Monaten reagieren. Sollte die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie das Land beim Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.
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