Die EU will die Emission von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter verringern. Angestoßen durch eine deutsche Initiative hat die EU-Kommission auf Grundlage der Chemikalienverordnung REACh einen Vorschlag zur Verringerung von PAKs vorgelegt. Dieser sieht für Verbraucherprodukte einheitliche Grenzwerte vor, Produkte, die eine Konzentration von mehr als ein mg/kg enthalten, sollen verboten werden. Beim Umweltbundesamt stoßen die Pläne der EU auf Zustimmung. "Während die EU für Autoreifen bereits seit Jahren PAK-Grenzwerte vorschreibt, gelten für Produkte wie Kleidung, Griffe, Spielzeuge oder Kinderartikel bisher keine Grenzwerte. Deshalb begrüßt das Umweltbundesamt den EU-Vorschlag für mehr Umwelt- und Verbrauchersicherheit“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Das UBA plädiert grundsätzlich dafür, die Umwelteinträge von Stoffen mit einer derartigen Kombination von Eigenschaften – Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität – durch gesetzliche Regelungen soweit wie möglich zu minimieren. Um die Öffentlichkeit über die Stoffgruppe der PAKs aufzuklären, hat das UBA zudem ein neues Hintergrundpapier über Quellen, Wirkungen und Risiken der PAKs veröffentlicht. Das Papier „Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe – Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?“ steht im Internet zum Download bereit:
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