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Schweiz: Fließgewässerverlegung sollen zur Errichtung von Aushubdeponien verlegt werden können

In der Schweiz sollen zukünftig Fließgewässer verlegt werden können, wenn dies zur Errichtung einer Deponie für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Deponie zwingend am betreffenden Standort errichtet werden muss. Zudem darf die Ökomorphologie des Gewässers nicht beeinträchtigt werden. Einen entsprechenden Vorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat Anfang November der Schweizer Bundesrat zugestimmt. Bisher dürfen in der Schweiz nach dem Gewässerschutzgesetz Fließgewässer nur dann verbaut oder korrigiert werden, wenn dies für den Schutz von Menschen oder erheblichen Sachwerten, für die Schiffbarmachung oder zur Nutzung von Wasserkraft ist beziehungsweise wenn dadurch der Zustand eines verbauten Gewässers verbessert werden kann.

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20121109_001

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