Keine Bundesverordnung zur Kanaldichtheitsprüfung geplant
Der Bund beabsichtigt derzeit keine bundesweite Regelung zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen. Das antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltminister Katherina Reiche (CDU) auf eine entsprechende Frage der SPD-Bundestagsabgeordneten Barbara Hendricks (Bundestags-Drucksache 17/10968). Reiche wörtlich: „Die fachlichen und politischen Meinungen zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen sind in den Ländern sehr unterschiedlich, insbesondere gehen die Ansichten über den Umfang der Überprüfung und die Sanierungsfristen deutlich auseinander. Zudem hat eine Abfrage bei den Ländern ergeben, dass diese überwiegend keine Regelungsnotwendigkeit durch den Bund sehen. Seitens des Bundes ist daher derzeit keine bundesweite Regelung beabsichtigt, da eine Zustimmung der Länder im Bundesrat augenblicklich nicht zu erwarten wäre. Bis der Bund auf der Basis des neuen WHG eine Regelung getroffen hat, gelten die landesrechtlichen Regelungen weiter oder können neue landesrechtliche Regelungen erlassen werden, solange sie dem WHG nicht widersprechen. Dies ist durch den neuen § 23 Absatz 3 WHG nunmehr ausdrücklich klargestellt worden.“
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