Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 gesichert
Die Sanierung der ehemaligen Braunkohleabbaugebiete in der Lausitz und in Mitteldeutschland ist bis 2017 gesichert, gut 1,2 Mrd. € stehen in diesem Zeitraum überwiegend für die Gewässernachsorge zur Verfügung. Das Bundesfinanzministerium sowie das Bundesumweltministerium haben das entsprechende Bund-/Länder-Verwaltungsabkommen bereits unterzeichnet, die betroffenen Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollen in den nächsten Wochen folgen. Das mittlerweile 5. Verwaltungsabkommen stellt einen Finanzrahmen von 770 Mio. € zur Verfügung, um die Rechtsverpflichtungen der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH zu erfüllen. Diesen Finanzrahmen teilen sich Bund und Länder im Verhältnis 75 Prozent zu 25 Prozent. Für ergänzende Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg abzuwehren, stellen Bund und Länder je zur Hälfte einen Betrag von 460 Mio. € bereit. Einen Arbeitsschwerpunkt wird in den nächsten Jahren die Gewässernachsorge bilden, da die bergtechnische Sanierung weitestgehend abgeschlossen ist und die Tagebauseen bis auf wenige Ausnahmen bis 2015 geflutet sein werden. Zudem werden sich die Arbeiten auf die Folgen des Grundwasseranstiegs konzentrieren. Es gilt, sowohl die Vernässung von Gebäuden zu verhindern als auch gefährdete Kippenflächen zu sichern.
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