Der Bundesrat möchte die Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien weiter voranbringen. Zur langfristigen Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs der Pumpspeicherwerke will er daher diese Anlagen von Netzentgelten freistellen. Dies würde für Investoren die erforderlichen günstigen Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen schaffen. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesrats zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ hervor [Bundesrats-Drucksache 520/12 (Beschluss)].
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