Der Bundesrat hat am 2. November 2012 einer neuen Düngemittelverordnung (DüMV) zugestimmt. Bezüglich Klärschlämmen wird darin klargestellt, so die Begründung in Bundesrats-Drucksache 435/12 (Beschluss), „dass für eine landwirtschaftliche Verwertung nur Klärschlämme aus der Behandlung von kommunalen Abwässern, den hiermit vergleichbaren betrieblichen Abwässern, häuslichen Abwässern von landwirtschaftlichen Betrieben (Behandlung in Kleinkläranlagen) und Abwässern in häuslichen Kleinkläranlagen in bestimmten Siedlungsgebieten als Düngemittel oder als Ausgangsstoff für die Düngemittelherstellung gemäß DüMV verwendet werden dürfen.“
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