Vereinigtes Königreich und Spanien verletzen EU-Wasserrecht
Das Vereinigte Königreich und Spanien verletzen die Vorschriften der EU im Bereich Wasserrecht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Oktober in zwei Urteilen festgestellt. So fehlen laut dem EuGH in Spanien Bewirtschaftungspläne gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie für fast sämtliche Flusseinzugsgebiete des Landes (Rechtssache C-403/11). Diese hätten aber bis spätestens 22. Dezember 2009 vorliegen müssen. Bezüglich des Vereinigten Königreichs bemängelt der EuGH eine Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) in zwei Fällen. In jeweils einem Ortsteil von Sunderland und London steht weder eine angemessene Kanalisation zur Verfügung noch wird eine geeignete Behandlung des Abwassers vorgenommen (Urteil C-301/10).
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