EU-Kommission will die Vorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten straffen
Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2012 neue Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorgelegt, die den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern sollen, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen. Die UVP-Richtlinie ist vor über 25 Jahren in Kraft getreten. Sie wurde bereits mehrfach geändert. Die Änderungsvorschläge betreffen unter anderem: die Anpassung des Verfahrens, nach dem bestimmt wird, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, die Verschärfung von Vorschriften im Interesse einer besseren Entscheidungsfindung und zur Vermeidung von Umweltschäden, die Straffung der verschiedenen Phasen des UVP-Prozesses durch Festlegung von Zeitrahmen und eines neuen Mechanismus zur Vereinfachung des Prozesses für den Fall, dass mehrere Prüfungen erforderlich und verschiedene Behörden involviert sind. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. Sofern sie angenommen werden, werden sie in der EU rechtsverbindlich.
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