EU hat wegen Versalzung von Werra und Weser Vertragsverletzungsverfahren eingereicht
Wegen der Versalzung von Weser und Werra hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das bestätigt die Bundesregierung in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/10796) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Regierung wurde nach eigenen Angaben darüber am 22. Juni 2012 informiert. Für die ordnungsgemäße Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie seien allerdings die Länder zuständig. „Ihre Aufgabe ist es auch, die Beanstandungen der Kommission auszuräumen“, heißt es in der Antwort der Regierung. Die Länder seien daher dazu aufgefordert worden, zu den Beanstandungen Stellung zu nehmen, schreibt die Regierung weiter und erklärt, dass sie davon ausgehe, dass mit der Stellungnahme der Länder die Beanstandungen der Kommission ausgeräumt werden.
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