Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffe vorgelegt. Damit sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dem Internationalen Übereinkommen beizutreten. Bei Ballastwasser handelt es sich laut Gesetzentwurf um Meerwasser, das für die Stabilisierung von Schiffen in große Tanks gepumpt und beim Be- und Entladen wieder abgelassen wird. Beim Befüllen der Tanks können tierische und pflanzliche Organismen mit dem Wasser in das Schiff gelangen. Wird das Ballastwasser in einem anderen Hafen abgepumpt, gelangen die Lebewesen in das fremde Hafenwasser, wo sie bei geeigneten Umweltbedingungen überleben, sich leicht vermehren und durch eine Eingliederung in das bestehende Ökosystem oftmals erhebliche negative, ökologische und ökonomische Folgen haben können. Die Beseitigung dieser gebietsfremden Arten gelingt oft nur am Anfang der Ausbreitung. Die Vereinten Nationen hätten den Eintrag fremder Arten als eine der vier gefährlichsten Bedrohungen für die Meeresumwelt eingestuft, heißt es in dem Gesetzentwurf, der am 25. Oktober 2012 erstmals im Bundestag beraten wurde.
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