Anzeige

Geplante Elbvertiefung vorerst gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die geplante Elbvertiefung vorerst gestoppt. Das Gericht gab Mitte Oktober dem Eilantrag von NABU und BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord statt (BVerwG 7 VR 7.12 vom 16. Oktober 2012). Der Planfeststellungsbeschluss sieht eine Anpassung der Fahrrinne der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe vor. Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts darf vorerst nicht mit den Arbeiten zur Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden. Der aktuelle Beschluss bedeutet allerdings keine grundsätzliche Positionierung des Gerichts, der ergangene Gerichtsbeschluss bedeute keine Vorentscheidung über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens, betont das Bundesverwaltungsgericht in einer Mitteilung. Das Gericht begründet die Entscheidung für den Baustopp mit einer Interessensabwägung. Nach Einschätzung des Gerichts wirft die Klage eine Vielzahl zum Teil schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen auf, die neben dem Gewässerschutz vor allem den Gebiets- und Artenschutz betreffen, und erst im Hauptsacheverfahren verlässlich geklärt werden können. Unter diesen Umständen sei es trotz des öffentlichen Interesses an einem zügigen Baubeginn vordringlich, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern, die die Beeinträchtigung gewichtiger, auch unionsrechtlich geschützter Gemeinwohlbelange zur Folge haben könnten, so das Bundesverwaltungsgericht.

Webcode

20121019_001

Zurück