Gesplittete Abwassergebühr im Großteil von Baden-Württemberg eingeführt
Die große Mehrheit der Kommunen in Baden-Württemberg hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim aus dem Jahr 2010 zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mittlerweile umgesetzt. 73 Prozent der Städte und Gemeinden erheben jetzt – Stand 01. Januar 2012 – gesplittete Gebühren für die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Anfang 2011 waren es lediglich 17 Prozent, Anfang 2010, vor dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, 2,6 Prozent. Der Anteil der Bevölkerung, deren zuständige Entsorgungsunternehmen eine gesplittete Abwassergebühr berechnen, stieg dadurch in den letzten zwei Jahren von 17,9 Prozent auf 83,1 Prozent. Diese Zahlen nennt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf Basis einer im Auftrag des Landesumweltministeriums durchgeführten Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte. Die Höhe der durchschnittlichen Schmutzwasserentgelte stieg danach von 1,77 €/m³ im Jahr 2011 auf 1,86 €/m³ im laufenden Jahr. Das durchschnittliche Niederschlagswasserentgelt reduzierte sich von 0,52 €/m² auf 0,45 €/m² versiegelter Fläche. Ein Vergleich ist aber aufgrund der deutlich ausgedehnten Bezugsgruppe nur schwer möglich. Detaillierte Informationen zur Entwicklung der Abwassergebühren in Baden-Württemberg können von der Seite des Statistischen Landesamtes entnommen werden (www.statistik-bw.de).
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