Die Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen wird in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht ausgesetzt. Das Umweltministerium will an der Pflicht zur Überprüfung festhalten. Es widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, Gesetze auf der Vollzugsebene auszusetzen, teilte das Umweltministerium Ende September in seiner Antwort (Drs. 16/982) auf eine Kleine Anfrage der FDP im nordrhein-westfälischen Landtag mit. In der Anfrage hatte die FDP angeregt, die Dichtheitsprüfung bis zur Bundestagswahl 2013 auszusetzen.
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