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Weservertiefung: Klage des BUND erörtert

Am 25. September 2012 wurde die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest für den Ausbau der Außen-Weser und Unter-Weser vom Berichterstatter des Gerichts mit den Beteiligten im Bundesverwaltungsgericht erörtert. Auch nach Erörterung der zahlreichen aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen ist der Ausgang des Rechtsstreits offen. Ob die fachliche Kritik der Naturschützer berechtigt ist, kann teilweise nur durch Beweisaufnahme geklärt werden, insbesondere durch Anhörung der Sachverständigen beider Parteien in der mündlichen Verhandlung des zuständigen 7. Senats. Darüber hinaus wirft der Fall einige Rechtsfragen auf, mit denen das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht befasst war und die nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung des Senats beantwortet werden können. Deshalb wurde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion empfohlen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Falls sie dies nicht tut, wird das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten Oktober-Hälfte 2012 über den Antrag des BUND auf vorläufigen Rechtsschutz entscheiden. Die öffentliche, mündliche Verhandlung über die Klage des BUND wird im Frühjahr 2013 stattfinden. Danach wird über die Klagen von Landwirten und einer Gemeinde entschieden werden.

Webcode

20121001_005

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