Fracking bleibt in Nordrhein-Westfalen untersagt. In NRW wird es bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten unter Einsatz von Chemikalien (Fracking) geben. Darauf haben sich die zuständigen Landesministerien für Wirtschaft und Umwelt Anfang September nach Auswertung einer Risikostudie zur Bohrtechnologie geeinigt. Die Ministerien folgen mit dem Beschluss den Empfehlungen der Gutachter. Diese hatten aufgrund der unsicheren Datenlage und der nicht auszuschließenden Umweltrisiken von Fracking-Aktivitäten in Wasserschutzgebieten, in Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralvorkommen abgeraten. Die Entscheidung der Landesregierung bedeutet allerdings kein endgültiges Aus für Fracking in NRW. Stattdessen soll der vorläufige Stopp für die Gewinnung weiterer Erkenntnisse genutzt werden. Politik, Umweltverbände, Unternehmen und Wissenschaft sollen gemeinsam überlegen, welche konkreten Erkenntnisse neue Erkundungen liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen. Liegt dieses Anforderungsprofil für Erkundungsbohrungen vor, sollen die zuständigen Behörden die Genehmigung von Erkundungsbohrungen ohne Fracking im Einzelfall prüfen.
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