Das „Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG)“ wurde im Gesetz-und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 10 vom 13. Juli 2012 veröffentlicht.
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