Auf die Anfang Juli 2012 eingeleiteten Vorermittlungen hin hat die im Umweltministerium angesiedelte Landeskartellbehörde Baden-Württemberg nunmehr ein Preisprüfungsverfahren gegen die EnBW Vertrieb GmbH eingeleitet. Hintergrund sind die zum 1. August 2012 um fast zehn Prozent gestiegenen Preise der EnBW für Trinkwasser in Stuttgart. Damit ist der Preis der EnBW auf der von der Landeskartellbehörde geführten Übersicht der unter ihrer Aufsicht stehenden Unternehmen weit nach unten auf den Rang 80 von 83 gerutscht, während er zuvor Rang 70 eingenommen hatte. Die EnBW begründet die Anhebung mit gestiegenen Kosten für den Wassereinkauf unter anderem bei der Bodenseewasserversorgung, einem zurückgehenden Wasserabsatz und den Lohnkostensteigerungen der letzten Jahre. Zuletzt hatte die EnBW den Wasserpreis in den Jahren 2003 und dann 2007 angehoben. Die Landeskartellbehörde wird nunmehr die Preise in Stuttgart mit denen anderer Wasserversorger in Deutschland vergleichen und dabei die nicht beinflussbaren Umstände bei der jeweiligen Wasserversorgungssituation, zum Beispiel Topografie oder das Absatzverhältnis bezogen auf die Wassernetzlänge, berücksichtigen. Falls erforderlich wird sie zudem die von der EnBW geltend gemachte Kostensituation detailliert untersuchen. Wenn sich hierbei herausstellen sollte, dass der neue Preis ab 1. August 2012 missbräuchlich überhöht ist, wird die Landeskartellbehörde anordnen, dass die Stuttgarter Kunden rückwirkende Gutschriften erhalten.
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