Im Zuge der Auswertung der Hochwässer 2010 und 2011 hat der Freistaat Sachsen die Hochwassermeldeordnung (HWMO) aktualisiert. Wie das Landeshochwasserzentrum des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am 2. August 2012 in Dresden mitteilte, zielen die wesentlichen Änderungen auf neu bemessene Alarmstufen sowie neue Pegel ab. Die Hochwassermeldeordnung ist eine rechtsverbindliche Grundlage für alle Beteiligten im Hochwassernachrichtendienst. Die novellierte Hochwassermeldeordnung ist am 19. Juli 2012 im Sächsischen Amtsblatt Nr. 29/2012 veröffentlicht worden und mit Wirkung vom 20. Juli 2012 in Kraft getreten.
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