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Sachsen-Anhalt: Kabinett billigt Entwurf für neues Wassergesetz

Sachsen-Anhalt bekommt ein neues Wassergesetz. Einen entsprechenden Entwurf stellte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens am 3. Juli 2012 im Kabinett vor. Hintergrund ist, dass das alte, im März 2011 beschlossene Wassergesetz am 31. März 2013 außer Kraft tritt. Das Kabinett billigte den Entwurf und gab ihn zur Anhörung bei. Rund 15 Prozent der Gewässer 1. Ordnung mit einer Gewässerlänge von insgesamt 328 Kilometern sollen künftig als Gewässer 2. Ordnung ausgewiesen werden. Grundlage dafür sei ein Rechtsgutachten, wonach einige Gewässer nicht (mehr) die Bedingung für eine Einstufung als Gewässer 1. Ordnung erfüllten. Mit der Neuregelung entfielen bisher notwendige aufwendige Abstimmungen zwischen dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und den Unterhaltungsverbänden. Das Land Sachsen-Anhalt unterhält derzeit 2314 km Gewässer 1. Ordnung. Knapp 24 000 km sind Gewässer 2. Ordnung und werden von den Unterhaltungsverbänden unterhalten. Nach den Worten des Umweltministers zielt der Gesetzentwurf auch auf mehr Beitragsgerechtigkeit mit Blick auf die Gewässerunterhaltung ab. So sollen künftig auch für die Unterhaltung der Gewässer 1. Ordnung Beiträge erhoben werden; bislang geschieht das nur bei Gewässern unter der Obhut der Unterhaltungsverbände, also denen 2. Ordnung. Der Gesetzentwurf regelt auch neu, unter welchen Voraussetzungen die Gemeinde die Beseitigung des Niederschlagswassers ganz oder teilweise an sich ziehen kann. Gemeinden und Zweckverbände sollen damit für Einzelfälle die Möglichkeit bekommen, Grundstücke mit anzuschließen, wenn es Probleme mit der Entwässerung gibt und es dadurch zu hohen Grundwasserständen kommt. Das neue Gesetz stellt außerdem klar, dass für die Beseitigung von Straßenoberflächenwasser die Straßenbaulastträger und nicht die Gemeinden oder Abwasserzweckverbände zuständig sind. Hierdurch würde eine vorhandene rechtliche Schieflage beseitigt. Aeikens sagte weiter, die Novellierung des Wassergesetzes sei auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. So müssten die Zweckverbände künftig nicht mehr die Konzepte zur Beseitigung von Niederschlagswasser mit denen der Abwasserbeseitigung in einem Stück vorlegen. Dies habe in der Vergangenheit zu erheblichem Mehraufwand geführt, da die Angaben zu den Regenwasserbeseitigungskonzepten grundstückgenau aufgeführt werden mussten. Da aber in den meisten Fällen die Grundstückseigentümer selbst für die Entsorgung von Regenwasser zuständig sind, entfällt dies nun.

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20120712_002

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