Beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind insgesamt 13 Klagen und ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Planfeststellungsbeschlüsse der Freien und Hansestadt Hamburg und der Bundesrepublik Deutschland vom 23. April 2012 für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe (Elbvertiefung) eingegangen. Die Klagefrist ist am 9. Juli 2012 abgelaufen. Kläger sind nach Mitteilung des Gerichts die Umweltverbände NABU und BUND, die Städte Cuxhaven und Otterndorf, verschiedene Jagd- und Deichverbände, Fischer sowie eine Reihe von Privatpersonen und Gewerbetreibenden. Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren sind die Umweltverbände NABU und BUND. Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Eilantrag noch nicht entschieden. Die Antragsgegner sind – wie üblich – gebeten worden, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag von Baumaßnahmen abzusehen.
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