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Monopolkommission gegen „Flucht ins Gebührenrecht“

Die Monopolkommission hat am 6. Juli 2012 ein neues Hauptgutachten vorgelegt. Darin heißt es im Abschnitt zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „Im Hinblick auf die sektorspezifische Missbrauchskontrolle in der Wasserwirtschaft ist essenziell, dass derartige Regelungen sämtliche Wasserentgelte, also Preise und Gebühren, erfassen, da andernfalls eine Flucht ins Gebührenrecht zulasten der Verbraucher droht. Die Monopolkommission spricht sich erneut für eine sektorspezifische Entgeltregulierung in der Trinkwasserversorgung aus.“

Webcode

20120709_003

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