Monopolkommission gegen „Flucht ins Gebührenrecht“
Die Monopolkommission hat am 6. Juli 2012 ein neues Hauptgutachten vorgelegt. Darin heißt es im Abschnitt zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „Im Hinblick auf die sektorspezifische Missbrauchskontrolle in der Wasserwirtschaft ist essenziell, dass derartige Regelungen sämtliche Wasserentgelte, also Preise und Gebühren, erfassen, da andernfalls eine Flucht ins Gebührenrecht zulasten der Verbraucher droht. Die Monopolkommission spricht sich erneut für eine sektorspezifische Entgeltregulierung in der Trinkwasserversorgung aus.“
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)