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Bundesrat lehnt pauschale quantitative Vorgaben für Wasserentnahmen ab

Der Bundesrat unterstützt zwar die Ziele der von der EU-Kommission geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser. Die vorgesehene pauschale Begrenzung der Nutzung vorhandener erneuerbarer Wasserressourcen auf unter 20 Prozent stößt bei den zuständigen Fachausschüssen im Bundesrat allerdings auf wenig Verständnis. Die Begrenzung der Wasserentnahme sollte auch die regionalen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch gezielte Versickerungsmaßnahmen und die Nutzung alternativer Wasservorkommen, fordern die Ausschüsse für Fragen der EU, für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in ihrer gemeinsamen Empfehlung. Die Ausschüsse befürchten, dass eine pauschale Begrenzung der Wasserentnahme die Bemühungen für ein innovatives Wassermanagement erheblich beeinträchtigen würde. Gerade die die Investitionsbereitschaft potenzieller Wassernutzer in solche Maßnahmen würden hierdurch sinken. Quantitative fachliche Zielsetzungen seien in der Innovationspartnerschaft verfehlt und sollten der geplanten Fachstrategie der Kommission, dem „Blueprint für den Schutz der europäischen Gewässer“, vorbehalten bleiben, so die Ausschüsse weiter.

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20120705_001

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