Anzeige

Sachsen: Kabinett gibt Wassergesetz zur Anhörung frei

Das sächsische Kabinett hat am 3. Juli 2012 den von Umweltminister Frank Kupfer eingebrachten Entwurf für die Neufassung des Sächsischen Wassergesetzes zur Anhörung freigegeben. Danach soll künftig eine Vielzahl von Normen entfallen, weil sie bereits im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes enthalten sind. Jedoch wurden auch Regelungen getroffen, die das Bundesrecht ergänzen, etwa bei der Gewässerunterhaltung. Für rund 3000 Kilometer Gewässer Erster Ordnung ist der Freistaat zuständig, diese Gewässer werden von der Landestalsperrenverwaltung gepflegt. Kleinere Gewässer fallen in Sachsen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden sollen sich auf freiwilliger Basis zu Gewässerunterhaltungsverbänden zusammenschließen. Wenn nötig, sollen die Wasserbehörden einen solchen Zusammenschluss auch anordnen können. Beibehalten bleiben Regelungen zur Breite von Gewässerrandstreifen außerhalb von Ortschaften. Im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gelten dafür fünf Meter, in Sachsen sind es zehn Meter, in denen aus Gründen des Hochwasserschutzes neben den bereits im Bundesrecht verankerten Verboten, wie zum Beispiel dem Verbot des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen, weitere Verbote gelten. So ist zum Beispiel die Errichtung baulicher Anlagen in Gewässerrandstreifen verboten. Weitere Regelungen betreffen die Behandlung von Abwasser in Kleinkäranlagen. So werden alle Erlaubnisse für Einleitungen aus Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, am 31. Dezember 2015 erlöschen, ohne dass dazu ein gesondertes Verwaltungsverfahren notwendig ist. Mit dem Gesetz sind aber auch Erleichterungen für Bürger und Verwaltungen vorgesehen: In Fällen, in denen eine Kleinkläranlage nach dem Stand der Technik errichtet wird, gilt künftig eine Genehmigungsfiktion. Das Einleiten aus einer solchen Anlage gilt dann als erlaubt, wenn die zuständige Wasserbehörde nicht innerhalb von drei Monaten etwas anderes mitteilt. Nach der Verabschiedung haben nun Fachverbände, Kommunen und weitere Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme. Anfang des Jahres 2013 soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden.

Webcode

20120703_004

Zurück