Bei der Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, die auch der teilweisen oder vollständigen Ablösung bestehender naturschutzrechtlicher oder wasserrechtlicher Ausgleichsverpflichtungen dienen sollen, kommt es häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat dazu in einem Rundschreiben vom 30. Mai 2012 an die Struktur- und Genehmigungsdirektionen des Landes einige Klarstellungen getroffen: Der Erwerb von Flächen wird zu 90 Prozent durch das Land gefördert. Diese Flächen können in Höhe des Eigenanteils (regelmäßig zehn Prozent) auf das Ökokonto gebucht werden. Maßnahmen der Aktion Blau Plus werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Bei Maßnahmen der Gewässer- und Flussentwicklung kann der Maßnahmeträger die Arbeit von Bachpaten wie Leistungen des eigenen Betriebspersonals zu 80 Prozent der Kosten in Ansatz bringen.
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