Bundesregierung: Keine Grundwassergefährdung durch uranhaltige Düngemittel
Der Urangehalt von phosphathaltigen mineralischen Düngemitteln stellt für die Bundesregierung keine Gefahr für das Grundwasser dar, Maßnahmen zur Reduzierung des Urangehalts hält sie derzeit nicht für notwendig. Gleiches gilt für Kennzeichnungsschwellenwerte und Grenzwerte. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/9831 vom 30. Mai 2012) auf die Kleine Anfrage „Notwendige Maßnahmen gegen die Belastung von Boden und Wasser durch uranhaltige Düngemittel“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung beruft sich auf Zwischenergebnisse aktueller Forschungsprojekte zu Uranbelastungen aus der landwirtschaftlichen Düngung. Diese ließen aus humantoxikologischer Sicht derzeit keinen Handlungsbedarf bezüglich eines Grenzwertes für Uran erkennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Uran sei im Boden weitaus weniger mobil als bisher angenommen. Eine abschließende Einschätzung der Studien ist laut der Bundesregierung aber noch nicht möglich. Sie verweist diesbezüglich auf ein für den kommenden Februar vorgesehenes Symposium zu dem Thema. Mit einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirates für Düngungsfragen rechnet die Bundesregierung für Ende März des kommenden Jahres.
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