Italien wegen mangelhafter Behandlung kommunaler Abwässer vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Europäische Kommission verklagt laut einer Mitteilung vom 21. Juni 2012 Italien wegen der nicht ordnungsgemäßen Behandlung von Abwässern aus Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, die in empfindliche Gebiete eingeleitet werden. Das Fehlen geeigneter Kanalisationssysteme und Kläranlagen, die nach EU-Recht seit 1998 vorgeschrieben sind, stelle eine Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie für die Binnengewässer und die Meeresumwelt dar. Die Kommission räumt immerhin ein, dass Italien seit 2011 „große Fortschritte erzielt“ habe, doch wiesen mindestens 50 Gemeinden immer noch Mängel auf.
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