EU-Kommission: Österreich soll auf Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen achten
Die Europäische Kommission ist laut einer Mitteilung vom 21. Juni 2012 darüber besorgt, dass Österreich ihrer Meinung nach den Grundsatz der Kostendeckung bei Wasserdienstleistungen nicht in vollem Umfang anwendet. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potoènik übermittelt die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie Österreich zur Einhaltung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften auffordert. Die EU definiert „Wasserdienstleistungen“ als weit gefassten Begriff, der auch die Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen und für die Bewässerung in der Landwirtschaft, die Nutzung von Oberflächengewässern für die Zwecke der Schifffahrt, den Hochwasserschutz oder die Stromerzeugung durch Wasserkraft sowie für den landwirtschaftlichen, industriellen oder privaten Gebrauch gebohrte Brunnen umfasst. Österreich vertritt dagegen den Standpunkt, die Kostendeckung solle lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten.
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