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Rheinland-Pfalz: „Wassercent“ verabschiedet

Mit großer Mehrheit hat der rheinland-pfälzische Landtag am 20. Juni 2012 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Wassercent“ verabschiedet (korrekt: Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntgG). „Wer Wasser nutzt, bezahlt – mit diesem Verursacherprinzip erfüllen wir den Auftrag der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und unterstützen den ressourcenschonenden Umgang mit unseren Gewässern“, sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese bei der Debatte im Landtag. Er betonte, dass die Einnahmen aus dem Wassercent dem Schutz der Gewässer unmittelbar zugutekommen. Rheinland-Pfalz ist das dreizehnte Bundesland, in dem zukünftig für die Entnahme von Grundwasser und von Wasser aus oberirdischen Gewässern ein Entgelt erhoben werde. Das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Vorgesehen sind vier verschiedene Entgeltsätze zwischen 0,5 und 6 Cent pro Kubikmeter Wasser. Auf jede Bürgerin und jeden Bürger in Rheinland-Pfalz kommen nach Angaben des Landesumweltministeriums durchschnittlich drei Euro im Jahr zu, die sie über ihre Wasserrechnung bezahlen werden.

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20120621_001

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