Bundesregierung gegen Mehrwertsteuer für öffentlich-rechtliche Einrichtungen
„Allgemein ist die Bundesregierung … der Auffassung, dass das geltende MWSt-System einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dem Neutralitätsprinzip ausreichend Rechnung trägt.“ Dies antwortete Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen am 18. Mai 2012 auf die Frage eines SPD-Bundestagsabgeordneten, wie die Bundesregierung zu Plänen der Europäischen Kommission stehe, im Rahmen einer Reform der Mehrwertsteuer MWSt-Befreiungen bzw. -ermäßigungen für öffentlich-rechtliche Einrichtungen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung und in der Trinkwasserversorgung, einzuschränken bzw. abzuschaffen. Koschyk meinte weiter, es bleibe abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen die Europäische Kommission vorschlagen werde (Bundestags-Drucksache 17/9796, Seite 8).
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)