Neue NRW-Landesregierung setzt bei Wasser auf Ökologie und Nachhaltigkeit
Die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit ziehen sich als roter Faden durch die zukünftige Wasserpolitik in Nordrhein-Westfalen. Die Koalitionspartner SPD und Grüne haben sich in ihrem Mitte Juni vereinbarten Koalitionsvertrag auf ein entsprechendes Vorgehen in allen Teilbereichen der Wasserwirtschaft verständigt. So soll bei der Bekämpfung von Gewässerbelastungen verstärkt an der Quelle angesetzt werden. Kern hierbei ist die Weiterentwicklung des Programms Reine Ruhr zum „Masterplan Wasser NRW“. Dieser soll ein umfassendes Programm zur Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe, eine Verbesserung der Gewässerqualität und des Lebensraumes Fließgewässer, eine nachhaltige Weiterentwicklung der Ver- und Entsorgung, der Wasserforschung sowie der Förderung der Chancen der Wasserwirtschaft enthalten. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wollen die Koalitionspartner zum nachhaltigen Gewässer- und Grundwasserschutz konsequent umsetzen. Dies erfordert nach Ansicht der neuen Landesregierung auch eine Überarbeitung der bisherigen Planungen – in Kooperation mit allen Akteuren – sowie eine sichere Finanzierung. In erster Linie sollen hierfür die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt verwendet werden. Stärken will die neue Landesregierung zudem die Position der öffentlichen Hand. So will NRW das bundesweite Wasserrecht mit einer Novelle des Landeswassergesetzes umsetzen und dabei die landesrechtlichen Handlungsspielräume in Richtung öffentliche Verantwortung nutzen. Vorgesehen ist, die Möglichkeiten interkommunaler Kooperationen, zum Beispiel durch eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, zu erleichtern und auch die Kooperation zwischen Kommunen und Wasserwirtschaftsverbänden, Stichwort Übertragung der Kanalnetze, zu verbessern. Das Vorsorgeprinzip steht für die Landesregierung beim Streitthema Funktionsprüfung von Abwasserkanälen im Vordergrund. NRW werde bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen eine dem Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fortsetzen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Konkret strebt die Landesregierung kürzere Fristen in Wasserschutzgebieten sowie längere Fristen (20 bis 30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein- und Zweifamilienhäusern an. Fördermöglichkeiten sollen dabei soziale Härten abfedern. Parallel zum eigenen Vorgehen will die Landesregierung eine bundeseinheitliche Regelung – Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz – schnellstmöglich auf den Weg bringen. Ebenfalls zum Schutz der Gewässer setzt NRW auf eine Ausweitung der Altlastenerkundung und –sanierung. Vorgesehen ist hier vor allem der Aufbau einer langfristigen aufgabenadäquaten Finanzierung. Die Finanzierung der Altlastensanierung und –aufbereitung aus Mitteln des Wasserentnahmeentgeltes sei hierbei ein wichtiger Schritt gewesen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Der Schutz des Wassers steht auch beim Thema Fracking im Vordergrund. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, hält die neue Landesregierung für nicht verantwortbar. SPD und Grüne wollen aus diesem Grund keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und Frackingmaßnahmen zulassen. Dies könne erst erfolgen, wenn die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden seien und zweifelsfrei geklärt sei, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen sei, so der Koalitionsvertrag.
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