Schweiz: Ausbau der Kläranlagen zum Spurenstoffabbau soll überwiegend von Allgemeinheit finanziert werden
In der Schweiz soll der Ausbau von ausgewählten Kläranlagen zum Abbau von Mikroverunreinigungen überwiegend von der Gesamtheit der Abwassereinleiter finanziert werden. Im Zuge einer Spezialfinanzierung sollen sämtliche Kläranlagen der Schweiz 75 Prozent der Investitionskosten für den Ausbau der ausgewählten Kläranlagen tragen. Dies sieht ein aktueller Entwurf des Schweizer Bundesrates zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes vor. Von den 700 Kläranlagen des Landes sollen in den nächsten Jahren rund 100 um eine weitere Reinigungsstufe zum Abbau von Spurenstoffen erweitert werden. Die Investitionskosten hierfür schätzt der Bundesrat auf 1,2 Mrd. Franken (rund eine Mrd. €).Die Finanzierung dieser Kosten ausschließlich über die zur Erweiterung vorgesehenen Anlagen lehnt die Schweizer Politik aber ab. Stattdessen sollen alle Kläranlagen eine von der Anzahl der angeschlossenen Einwohner abhängige Abgabe entrichten. Die Höhe dieser Abgabe beziffert der Bundesrat auf maximal neun Franken (7,5 €) pro Person und Jahr. Hierdurch sollen jährlich 45 Mio. Franken (37,5 Mio. €) eingenommen werden, 75 Prozent der bei einem Umsetzungszeitraum von 20 Jahren notwendigen jährlichen Investitionen von 60 Mio. Franken (50 Mio. €). Inwieweit dieser Vorschlag des Bundesrates zum Zuge kommen wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Stellungnahmen zum Vorschlag können bis Ende August eingereicht werden.
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