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Eilantrag der Veolia Wasser GmbH gegen die RWE Aqua GmbH erfolglos

Ohne Erfolg war am 30. Mai 2012 vor dem Landgericht Berlin der Versuch der Veolia Wasser GmbH, in einem Eilverfahren gegen die RWE Aqua GmbH die Übertragung von Geschäftsanteilen einer gemeinsamen GmbH an das Land Berlin zu verhindern. Das Landgericht wies einen entsprechenden Antrag zurück. Der Vorsitzende der Zivilkammer 99 hatte zuvor in der mündlichen Verhandlung Zweifel des Gerichts am Vorliegen eines materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruchs der Veolia (sogenannter Verfügungsanspruch) sowie an der Eilbedürftigkeit der Sache (sogenanter Verfügungsgrund) erkennen lassen (Landgericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2012, Az. 99 O 50/12). Veolia Wasser erklärte am 31. Mai 2012, das Unternehmen beabsichtige, gegen die Entscheidung des Gerichts in Berufung zu gehen. Veolia sei „weiterhin davon überzeugt, dass RWE den Verkauf seiner Anteile an den Berliner Wasserbetrieben in der geplanten Form ohne unsere Zustimmung nicht durchführen kann.“

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20120531_005

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