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Kabinett beschließt Neuregelung des Genehmigungsrechts für Industrieanlagen

Die Bundesregierung hat am 23. Mai 2012 die vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für ein umfangreiches Gesetzes- und Verordnungspaket zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen beschlossen. Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen stellt das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen dar. Sie erfasst europaweit ca. 52 000 Anlagen. In Deutschland sind rund 9000 Anlagen betroffen. Im Hinblick auf die Stilllegung von Anlagen schreibt die Richtlinie eine neue Pflicht zur Rückführung von Boden und Grundwasser auf den Ausgangszustand vor. Im Rahmen des Gesetzespakets werden insbesondere das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert. Neu erlassen werden zudem die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Verordnung über das Genehmigungsverfahren sowie die Deponieverordnung. Außerdem wird eine neue Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen geschaffen.

Webcode

20120524_001

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